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DVG & §68a – Krankenkassen & Investoren Workshop

Es war eine bunte Runde aus Krankenkassen-, VC-Vertretern, Akteuren der Gesundheitswirtschaft und Forschungseinrichtungen, die sich auf Einladung des hih am 7. November im Spielfeld in Berlin-Kreuzberg einfand. Parallel zur Verabschiedung des #DVG im Parlament diskutierten die Teilnehmer*innen die durch das Gesetz neu ermöglichte inhaltlich-fachliche sowie finanzielle Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen.

von hih

Es war ein Wimpernschlag-Finale. Während im Kreuzberger Spielfeld die TeilnehmerInnen über den Fragen brüteten, wie eine fachlich-inhaltliche Kooperation von Krankenkassen und Venture Capital Unternehmen in der Praxis aussehen könne und, was der Mehrwert für beide Seiten wäre, lief im Bundestag die Abstimmung zu eben diesem Gesetz, das die Möglichkeiten hierfür überhaupt erst eröffnete.
Um 16.52 Uhr war es soweit: Das Digitale Versorgung Gesetz wurde angenommen. Es ändert u.a. auch die Rahmenbedingungen für Investitionsmöglichkeiten gesetzlicher Krankenkassen. Fortan bzw. nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es den Kassen erlaubt, digitale Gesundheitsinnovationen finanziell zu fördern und mit einem Teil ihrer Rücklagen sogar in diese via Wagniskapital-Fonds investieren zu können. Wichtig an dieser Stelle: Ziel dieser neuen Investitionsmöglichkeit ist die Verbesserung der Versorgung, nicht die grundsätzliche Förderung des Startup-Ökosystems. Gute Zeiten also für Patient*innen und Ärzt*innen.


Julia Hagen und Henrik Matthies vom hih hatten zu Anfang des Workshops die Ziele und Regelungen des neuen §68a im SGB V vorgestellt. Größere Kassen haben für diese Fragestellung mittlerweile dezidierte Verantwortlichkeiten geschaffen und Konzepte entwickelt. Daher ermunterten Julia Hagen und Henrik Matthies insbesondere die Vertreter aller anderen Kassen gemeinschaftlich Know-How aufzubauen, und im Verbund in einen Fonds zu investieren, um so Doppelarbeiten zu vermeiden und einen größeren Hebel aufzubauen.

Viele Fragen konnten direkt im Anschluss geklärt werden, insbesondere auch durch Thomas Renner, Unterabteilungsleiter 51 des Bundesministeriums für Gesundheit, der ebenfalls anwesend war und pragmatisch Auskunft gab.

Innovative digitale Gesundheitsmärkte
Dass dieser neue Impuls des §68a dringend nötig ist, erläuterte Matthew McDermott vom Spin_Lab der Handelshochschule Leipzig in seiner Einführung. So hat allein im Jahr 2017 ein einziges Digital Health Unternehmen aus den USA mehr Risiko-Kapital eingesammelt als der deutsche Innovationsfond insgesamt in 3 Jahren ausgeben kann. Wollen wir auch in Zukunft europäische Anbieter von Gesundheitslösungen, müssen die Grundlagen dafür so rasch wie möglich gelegt werden. Und das ist neben Geld vor allem Versorgungs-KnowHow, das niemand so gut wie die Kassen hat. So könnten die Kassen sicherstellen, dass die wirklich guten Innovationen schneller in die Versorgung kommen.

Maxie Moder von der AOK Plus zeigte anhand konkreter Beispiel-Kooperationen mit Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie sich diese in das Versorgungsangebot einer Kasse integrieren lassen. Sie wies aber auch darauf hin, dass hier weiterhin zwei sehr unterschiedliche Welten aufeinanderprallen, die der Übersetzung bedürfen. Genau diese Übersetzungsleistung ist einer der Bestandteile einer inhaltlich-fachlichen Kooperation wie es der neue §68a vorsieht.


Besonders ein inhaltlich-fachliches wie auch finanzielles Investment einer Kasse in einen VC-Fonds stand sicher Pate für den neuen §68a, und dies stellte Benjamin Westerhoff, Abteilungsleiter Produktstrategie / -entwicklung der Barmer, im Anschluss vor: Bereits seit 2016 hat die Barmer in einen speziellen Fonds des Berliner Venture Capital Unternehmens Earlybird investiert, der Fond hat in der Zwischenzeit seinerseits in fünf digitale Innovationen investiert, die bisher in der Versorgung fehlten. Auch dank dieser Kooperation hat die Barmer heute ein viel ausgeprägteres Verständnis des innovativen digitalen Gesundheitsmarktes, hat viele DiGAs frühzeitig als Partner z.B. für ihre Präventionsprojekte finden können, kann technologische Entwicklungen heute besser einordnen, Hype von Substanz unterscheiden und ist überzeugt, dass dies nur gemeinsam mit einem professionellen, erfahrenen Partner auf der VC-Seite geht.

Innovationsförderung im Sinne der Patienten
Es ist jedes Mal wieder großartig, wie groß die Bandbreite derer ist, die sich aus so vielen verschiedenen Richtungen einem Thema nähern können. Das resümierten auch die Teilnehmer, die oftmals überrascht waren, wie unbekannt, jedoch interessant die Denke der anderen waren. Letztendlich ging es nicht mehr nur darum, wie Krankenkassen ab 2020 digitale Gesundheitsinnovationen auch finanziell fördern können. Es ging um Innovationsförderung für ein bestmögliches Ergebnis der Patienten – und wie die Leistungserbringer dabei unterstützt werden können. Interessant war für eine Reihe kleinerer Kassen vor allem auch, wie Fonds aufgesetzt werden, welche Kriterien welche Investorengruppen zugrunde legen und wie sich eine Auswahl gestalten kann.
Die Frage der Absicherung treibt alle Gruppen um, hier gab es den formulierten Wunsch, der Gesetzgeber möge sich hier konstruktiv einbringen.

Workshops zum Ideenaustausch
Dann ging es in die Workshops, wo acht divers zusammengesetzt Teams den zwei Fragen nachgingen, wie eine fachlich-inhaltliche Kooperation in der Praxis aussehen kann? und, was der Mehrwert für beide Seiten wäre?

Die Veranstaltung am 07.11 war ein Auftakt, um den Austausch dieser zwei bisher weit entfernten Welten zu beginnen, gegenseitigen Erfahrungs- und Perspektiven-Austausch zu ermöglichen und den Möglichkeitenspielraum, den der neue §68a bietet, als Chance zu sehen, schneller gute digitale Versorgungsinnovationen zu den PatientInnen zu bringen.

Hinter den Kulissen wird an der weiteren Konkretisierung der neuen Regelungen gearbeitet. Der hih informiert via Twitter und LinkedIn sobald es neue konkrete Ergebnisse gibt. Auch eine weitere Veranstaltung dazu ist in Planung.

Unter diesem Link finden Sie die Präsentation des hih, die Präsentation der HHL & AOK Plus, und hier die Präsentation der Barmer.

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