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DiGA-Interview-Reihe > Teil 2: Dr. Sabine Maur, Psychotherapeutin/ Kammerpräsidentin RP

Unsere Diskutanten zeigen sich kritisch, aber auch verhalten optimistisch, teils sogar mit eigenen (DiGA)-Ideen. Der DiGA wird als Ergänzung zu herkömmlichen Therapien eine Chance eingeräumt, wenn die Fragezeichen ausgeräumt sind.

von hih

Wie erfuhren Sie erstmals von der neuen Möglichkeit, Digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben zu können?
Durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz Ende 2019 und dann verschiedene Informationsveranstaltungen von BfArM und dem hih.

Fühlen Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend (durch wen?) informiert, dies auch in Ihrer Praxis anwenden zu können?
Nein, über die konkrete Anwendung fühle ich mich nicht ausreichend informiert, insbesondere wie die Verschreibung praktisch aussieht, welche Produkte für den Bereich der psychischen Erkrankungen in Frage kommen, wie die Indikationsstellung und Aufklärung erfolgt etc.

Welche Vorstellungen der praxis-internen Prozesse haben Sie sich diesbezüglich gemacht? Wo sehen Sie noch Probleme?
Wichtigster Schritt ist in meinen Augen, verlässliche Informationen zu erhalten über die Inhalte und Qualität der DIGA und sich dann zu überlegen, für welche Patient*innen hier eine Verschreibung hilfreich sein könnte. Dann ist zu überlegen, wie die Aufklärung der Patient*innen dazu aussehen muss und wie eine solche DIGA in die Behandlung integriert werden kann.

Welche Bedenken, und auch welche Chancen sehen Sie in diesen Möglichkeiten für Ihre Patient:innen und sich selbst als Ärztin?
Ich sehe hier die Chance, dass eine Psychotherapie bei entsprechender Indikation digital unterstützt werden kann. Psychotherapeutische Versorgungsprobleme wie lange Wartezeiten werden m.E. nicht durch DIGA gelöst werden können. Die größten Bedanken habe ich in Form falscher Heilsversprechen und Irreführung von Hilfesuchenden, indem beispielsweise insinuiert wird, dass man Depressionen mal eben durch eine App behandeln könnte. Die DIGA sind in der Regel digitale Selbsthilfetools und haben sehr wenig zu tun mit der lege artis Psychotherapie durch approbierte Psychotherapeut*innen, obwohl nicht geschützte Begrifflichkeiten wie “Onlinetherapie” da etwas zu versprechen scheinen, was eben nicht eingehalten wird. Hier wird eine patientengerechte Kommunikation über tatsächliche Inhalte, Wirkmöglichkeiten und Indikation essentiell sein.

Werden Sie Ihre Patient:innen aktiv über DiGAs informieren, wenn entsprechende Lösungen im Bereich mental health ins BfArM-Verzeichnis aufgenommen werden?
Wenn DIGA hilfreich erscheinen, ausreichend geprüft sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist, dann werden wir sicher gemeinsam erste Erfahrungen sammeln in der konkreten Anwendung. Darauf bin ich sehr gespannt und sehe hier die Möglichkeit, die Kombination von face-to-face und digitalen Therapieinhalten weiterzuentwickeln.

In dieser Reihe ebenfalls erschienen sind:
Prof. Dr. Emrah Düzel, Direktor des Instituts für Kognitive Neurologie und Demenzforschung

Eva Schweitzer-Köhn, Psychotherapeutin und Mitglied im Bundesvorstand der Vertragspsychotherapeuten

Der Dermatologe Max Tischler, Sprecher Bündnis Junge Ärzte Junge Dermatologen (JuDerm) im Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) bzw. Stv. Vorsitzender Arbeitskreis Junge Ärzte der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Dr. Johannes Knitza, Rheumatologie, Universitätsklinikum Erlangen

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