DiGA-Toolbox für Fachgesellschaften
Seit Oktober 2020 sind die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Teil der Versorgung, ergänzend zu herkömmlichen Behandlungen. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können sie ihren Patient:innen verordnen, Krankenkassen genehmigen ihren Versicherten die Nutzung einer DiGA bei Nachweis der medizinischen Indikation.
DiGA sind Medizinprodukte, die einen Zulassungsprozess beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen haben. DiGA müssen – direkt bei Zulassung oder im Rahmen einer Erprobungsphase – nachweisen, dass sie positive Versorgungseffekte mit sich bringen. Alle zugelassenen DiGA finden Sie im BfArM-Verzeichnis.
Für diesen neuen Bestandteil der Versorgung ist der Informationsbedarf an vielen Stellen, gerade auch auf Seiten der verordnenden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, noch sehr groß. Medizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände, die sich mit Digitalen Gesundheitsanwendungen beschäftigen wollen, bietet der health innovation hub des Bundesgesundheitsministeriums eine DiGA-Toolbox an. Sie umfasst konkrete Angebote, die von der allgemeinen Information, über praktische Hinweise bis hin zur Unterstützung bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit DiGA reichen.
Unser Angebot richtet sich an ärztliche und psychotherapeutische Organisationen. Es ist kostenfrei.